Bauwesen Breitenfelde
Im Abschnitt Bauwesen möchten wir alle Interessierten über möglichst viele Bereiche rund um das Thema "Bauen und Planen" in Breitenfelde informieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der abrufbaren Informationen nicht gewährt werden kann.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amt Breitenfelde:
Amt Breitenfelde
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542 803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de
Baugebiet Luckesberg
Das Baugebiet Luckesberg ist vollständig verkauft, es gibt hier keine freien Grundstücke mehr.
Als Serviceleistung für die Bauherren hier folgende Pläne:
Den Link zum Bebauungsplan Nr. 13 und dessen 1. Änderung finden Sie unten unter Bauleitplanung. Der 2. Bauabschnitt auf dem bisherigen Sportplatz Uhlenbusch wird erst erschlossen, wenn der neue Sportplatz gebaut ist, dies kann allerdings noch einige Jahre dauern (Stand: März 2020). Es wird keine Warteliste geführt, der Verkauf der Grundstücke wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen.
Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigungen.
Flächennutzungspläne:
7. Änderung, Planzeichnung, Erläuterungen
8. Änderung
9. Änderung, Planzeichnung, Erläuterungsbericht
10. Änderung, Planzeichnung, Begründung, Erläuterungsbericht
11. Änderung, Planzeichnung, Begründung
12. Änderung, Planzeichnung, Begründung
13. Änderung, Planzeichnung, Begründung, zusammenfassende Erklärung
14. Änderung, Planzeichnung, Begründung, zusammenfassende Erklärung
15. Änderung, Planzeichnung Vorentwurf, - in Aufstellung - Begründung zum Vorentwurf, Baugrunduntersuchung, Ersteinschätzung Artenschutz, Lageplan, Vorentwurf Bekanntmachung
Bebauungspläne:
4 - südlich der L 200 und südlich der Straße "Bergkoppel" - Planzeichnung Teil A, Text Teil B, Begründung
5 - beidseitig des Meiereiweges, südlich der Herrenstraße, nördlich des Kirchenweges und südlich des Kirchenweges - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
6 - nordwestlich der B 207, südlich der Borstorfer Straße und südöstlich sowie südwestlich des bestehenden Gewerbegebietes, beidseitig der Gemeindestraße "Bergkoppel", im Nordwesten durch den Wirtschaftsweg "Winkelsröhren" begrenzt - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
1. Änderung B-Plan 6 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
2. Änderung B-Plan 6 - nordwestlich der Bundesstraße 207 (B 207), südlich der Landesstraße 200, gelegen, südöstlich des Wirtschaftsweges "Winkelsöhren" - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
3. Änderung B-Plan 6 - nordwestlich der Bundesstraße 207 (B 207), südöstlich des Wirtschaftsweges "Winkelsöhren" im Bereich des Gewerbeparks Wattelsberg - Planzeichnung Teil A und Text Teil B
4. Änderung B-Plan 6 - nordwestllich der Bundesstraße 207 (B 207), südlich der Landesstraße 200, gelegen südöstlich des Wirtsschaftsweges "Winkelsöhren" - Planzeichnung Teil A und Text Teil B
5. Änderung B-Plan 6 - nordwestlich der Bundesstraße 207 (B 207), südlich der Borstorfer Straße und südöstslich sowie südwestlich des bestehenden Gewerbegebietes beidseitig der Gemeindestraße "Bergkoppel" im Nordwesten durch den Wirtschaftsweg "Winkelsöhren" begrenzt. Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung, Grünordnerischer Fachbeitrag, Zusammenfassende Erklärung Bekanntmachung
6. Änderung B-Plan 6, in Aufstellung - nordwestlich der B 207, südlich der Borstorfer Straße und südöstlich sowie südwestlich des bestehenden Gewerbegebietes, beidseitig der Straße "Bergkoppel", im Westen begrenzt durch den Wirtschaftsweg "Winkelsöhren" - Planzeichnung (Entwurf), Begründung (Entwurf)
8 - östlich des Niendorfer Weges vom Einmündungsbereich Niendorfer Weg/Lehmkuhlenweg in einer Länge von ca. 180 m nördlich des Lehmkuhlenweges - Planzeichnung Teil A, Text Teil B, Begründung
10 - nördlich der Bundesstraße 207 und beidseitig des Kuckucksredders - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
1. Änderung B-Plan 10 - nordwestlich der Bundesstraße 207 (B 207), auf dem Flurstück 2 der Flur 5 in der Gemarkung Breitenfelde - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
2. Änderung B-Plan 10 - westlich des Amselweges, südlich und westlich des Grundstückes 4/29 auf dem Flurstück 4/48 der Flur 5 in der Gemarkung Breitenfelde - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
11 - für das Gebiet (Fläche 1) Hof und Gebäudefläche von "Siemers Gasthof" an der Dorfstraße, Flurstücke 27/1 und 27/2 der Flur 11 der Gemarkung Breitenfelde, nördlich des Lehmkuhlenweges gelegen (Fläche 2) Außenbereichsfläche Flurstück 4, einschließlich Lehmkuhlenweg, Flurstück 8, Flurstück 29, Flurstück 7/2 tlw. der Flur 10 der Gemarkung Breitenfelde, südlich des Lehmkuhlenweges gelegen, in einer Größe von ca. 5,5 ha, sowie die nordöstlich des geplanten Sportplatzes liegenden Teiche (Flur 10, Flurstücke 9 und tlw. 10/1) an der Dorfstraße - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
1. Änderung - Hof- und Gebäudefläche von "Siemers Gasthof" an der Dorfstraße, nördlicher Teil des Flurstücks 27/2, der Flur 11 der Gemarkung Breitenfelde, östlich des Niendorfer Weges, für den nördlichen Teil des Flurstücks 28, der Flur 11 der Gemarkung Breitenfelde - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
2. Änderung - Neuer Sportplatz südlich Lehmkuhlenweg -in Aufstellung- Planentwurf Begründung
12 - nördlich der B 207, westlich des Kuckucksredders, südlich angrenzend an den Amselweg - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
1. Änderung B-Plan 12 - nördlich der Bundesstraße 207 (B 207), westlich des Kuckucksredders, südlich angrenzend an den Amselweg (B-Plan 10) gelegen, für das Flurstück tlw. 7/2 der Flur 5 in der Gemarkung Breitenfelde - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
12.1 - nördlich der Bundesstraße 207, westlich des Kuckucksredders, westlich angrenzend an die B-Pläne Nr. 10 und Nr. 12, für die Flurstücke 5 und tlw. 20 (Mühlenweg) der Flur 5 in der Gemarkung Breitenfelde - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
1. Änderung 12.1 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B
12.2 - nordöstlich der Bundesstraße 207, westlich des Kuckucksredders, östlich des Mühlenweges, südlich angrenzend an die B-Pläne Nr. 10 und Nr. 12, für die Flurstücke tlw. 7/2 und tlw 15/4 der Flur 5 in der Gemarkung Breitenfelde und ein Teilstück in einer Größe von ca. 600 m² des Flurstückes 18/1 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
1. Änderung B-Plan 12.2 - nördlich der Bundesstraße 207, westlich des Kuckucksredders, südlich angrenzend an die B-Pläne Nr. 10 und Nr. 12 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
2. Änderung B-Plan - nördlich der Bundesstraße 207, westlich des Kuckucksredders, südlich angrenzend an die B-Pläne Nr. 10 und Nr. 12 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung, Zusammenfassende Erklärung
3. Änderung B-Plan 12.2 - nördlich der Bundesstraße 207, westlich des Kuckucksredders, südlich angrenzend an die B-Pläne Nr. 10 und Nr. 12 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B, Begründung
13 - Luckesberg nördlich der L200 / Borstorfer Straße, westlich der vorhandenen Bebauung der Straße "Am Sportplatz", den bestehenden Sportplatz einschließend - Planzeichnung Teil A, Text Teil B, Begründung, Grünordnerischer Fachbeitrag (GFB), GFB-Bestandsplan, GFB-Entwicklungsplan, GFB- bauzeitliche Schutzmaßnahmen, zusammenfassende Erklärung
1. Änderung B-Plan 13 - Plan - Begründung - Bekanntmachung
14 Kindergarten Am Knüllen - Nördlich der Straße "Am Knüllen", östlich angrenzend an den Friedhof - Plan - Begründung - Zusammenfassende Erklärung- Bekanntmachung
15 "Sportpark Am Knüllen" - in Aufstellung für das Gebiet nördlich der Straße "Am Knüllen", westlich der im Bau befindlichen Kindertagesstätte und des Friedhofes sowie südlich landwirtschaftlicher Flächen am Priesterbach Begründung zum Vorentwurf Vorentwurf Lageplan Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen Ersteinschätzung Artenschutz Verkehrstechnische Untersuchung Baugrunduntersuchung Bekanntmachung
Die Planunterlagen können Sie weiterhin auch während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache im Stadthaus Mölln, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, einsehen.
Neben der Bauleitplanung sind ggf. weitere örtliche Vorschriften oder Gegebenheiten, die bei der Planung und der Durchführung eines Vorhabens bedeutend sein können, zu berücksichtigen.
Hierunter fallen insbesondere:
Satzungen nach Bauordnungsrecht (Gestaltungs- und/oder Erhaltungssatzungen, Klarstellungssatzungen etc.)
Interessensgebiete der Archäologie
Denkmalschutz
Über den nachfolgenden Link können Sie den Lageplan der archäologischen Denkmale und Interessensgebiete der Gemeinde Breitenfelde einsehen:
Über nachfolgenden Link können Sie die Beschreibung der archäologischen Interessensgebiete einsehen:
Frau Kerstin Orlowski
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Obere Denkmalschutzbehörde
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Telefon: 04621-387-20
Fax.: 04621-387-55
E-Mail: kerstin.orlowski@alsh.landsh.de
Internet: www.archaeologie.schleswig-holstein.de
Strassenbeleuchtung
Straßenleuchtenkataster
Straßenleuchten (technische Daten) - diese Übersicht wird später eingestellt
Vielen Dank an die Herren Davidsen und Lübcke vom Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Hilfe bei der Erstellung des digitalen Straßenleuchtenkatasters auf MapSolution!
Erfolgreicher Abschluß der energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung in Breitenfelde
Die Gemeinde Breitenfelde hat im Jahr 2017 den 2. Bauabschnitt der energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung vorgenommen. Das Klimaschutzprojekt „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Breitenfelde, 2. Bauabschnitt“ wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert.
Im 2. Bauabschnitt wurden insgesamt 155 Leuchten in den Straßen Dorfstraße, Am Teich, Niendorfer Weg, Am Knüllen, Hökerweg, Hermann-Harms-Weg, Bundesstraße, Borstorfer Straße, Bergkoppel, Am Sportplatz, Lehmkuhlenweg, Mühlenweg, Kuckucksredder, Neuenlande und dem Verbindungs-Fußweg zwischen Am Knüllen und dem Priesterbach mit energiesparenden LED-Leuchtenköpfen ausgerüstet. Bauausführende Firma war AusBauHandwerk eG aus Zarrentin. Die Ingenieurgemeinschaft Storm – Bürau aus Bad Schwartau hat die Maßnahme geplant und begleitet.
Die Gesamtmaßnahme hat mit dem Kostenvolumen von 75.687,41 € mit mehr als einem Viertel die vorher geschätzten Kosten von 102.960,00 € deutlich unterschritten. Die Höhe der Förderung des Bundesumweltministeriums wird im Förderbescheid mit 20 % zugesagt, so daß die Gemeinde mit einer Zuwendung von ca. 15.000 € rechnen kann. Ingenieurkosten wurden nicht gefördert.
Die jährlichen Stromeinsparungen betragen 43.681 kWh/a, über die gesamte Lebensdauer der Leuchten beträgt die Einsparung 515 Tonnen CO2 und damit eine durchschnittliche Stromeinsparung von 78%.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen bei investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Grant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verantwortung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Ab Juli 2017 3.900 € mehr für gemeindliche Aufgaben
Die von der Gemeindevertretung Breitenfelde beschlossene Umrüstung von Straßenleuchten auf Retrofitleuchtmitteln im Baugebiet B-Plan 10 (Amselweg/Lerchenweg) und im B-Plan 6 (Gewerbegebiet Wattelsberg) ist im Oktober 2014 abgeschlossen worden.
Bereits nach 2,8 Jahren hat sich die Investition in Höhe von 11.200 € durch Stromeinsparungen refinanziert. Auf Grund der langen Lebensdauer der LED-Leuchtmittel (mind. 50.000 Stunden) stehen der Gemeinde Breitenfelde darüber hinaus nach der Refinanzierung - ab Juli 2017 - für mind. 10 Jahre die jährlich eingesparten Stromkosten in Höhe von 3.900 € für gemeindliche Aufgaben zur Verfügung. Detaillierte Informationen erhalten Sie hier.
Strassen- und Hausnummern
Straßen- und Hausnummernpläne
Die Gemeinden sind zuständig für die Vergabe der Straßennamen. Die Straßen erhalten einen Straßenschlüssel, der vom Katasteramt übernommen wird. Die Festsetzung der Hausnummern erfolgt durch das Amt Breitenfelde durch Bescheid (Verwaltungsakt).
In der nachfolgenden Tabelle können Sie in der Spalte "Nr." den amtlichen Straßenschlüssel entnehmen. In der Spalte "Hausnummernplan" gelangen Sie, sofern dieser schon erstellt ist, über einen weiterführenden Link zum Hausnummernplan der entsprechenden Straße. Es ist beabsichtigt, die Hausnummernpläne aller Straßen im Frühjahr 2015 zur Verfügung zu stellen.
Nr | Strasse / Hausnummernplan |
3020 | Am Knüllen |
3050 | Am Sportplatz |
3060 | Am Teich |
3850 | Am Wattelsberg |
3950 | Amselweg |
3090 | Bergkoppel |
3100 | Borstorfer Straße |
3120 | Bundesstraße |
3150 | Dorfstraße |
4060 | Fasanenhof |
3160 | Feldstraße |
3540 | Grüner Weg |
3180 | Hermann-Harms-Weg |
3200 | Herrenstraße |
3700 | Hökerweg |
3990 | Kranichweg |
3250 | Kuckucksredder |
3270 | Lehmkuhlenweg |
3900 | Lerchenweg |
3280 | Luckesberg |
3300 | Meiereiweg |
3320 | Möllner Eck |
3350 | Mühlenweg |
3370 | Neuenlande |
3380 | Niedermühle |
3400 | Niendorfer Weg |
3450 | Pommernring |
3360 | Priesterbach |
3500 | Rehm |
3520 | Rosengartenweg |
3550 | Rosengrund |
3600 | Schulstraße |
3980 | Stieglitzweg |
3650 | Wiedenthal |
3800 | Winkelsöhren |
3750 | Zu den Langenstücken, Wirtschaftsweg (kein Wohngebäude) keine Karte vorhanden |
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a-5 Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für "....Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Hauptseisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen ....".
In Breitenfelde ist die Bundesstraße 207 (B 207) zu berücksichtigen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenfelde hat den Lärmaktionsplan in der Sitzung am 05.11.2014 beschlossen.
Den Lärmaktionsplan der Gemeinde Breitenfelde können Sie hier, oder während der Öffnungszeiten im Stadthaus Mölln, Zimmer 8, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, während der Dienststunden, montags bis mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen.
Die Gemeinde Breitenfelde hat die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsplan dargestellt.
Der Landschaftsplan ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell für den Flächennutzungsplan.
Den Landschaftsplan der Gemeinde Breitenfelde können Sie über nachfolgende Links einsehen: